Unser aktuelles Schutzkonzept für die Halle steht hier zum Download bereit:
<link file:94579 _blank download>20211022 Schutzkonzept Hallentraining GCZ.pdf
Bitte berücksichtigt neben den generellen Vorgaben des BAG die folgenden Punkte für die städtischen Sportanlagen:
- Für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine Maskenpflicht. Für Personen ab 16 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Zertifikatspflicht. (Trainiert wird ohne Maske, in Garderoben und Gängen gilt die Maskenpflicht.)
- Zuschauer / Begleitpersonen / Eltern mit gültigem Zertifikat dürfen sich im Rahmen der Trainings im Eingangsbereich einer Sportanlage aufhalten. In allen Innenräumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Garderoben und Hallenbereiche werden nicht betreten.
- Keinen Zutritt zu den Innenräumen einer städtischen Sportanlage haben Zuschauer / Begleitpersonen / Eltern ohne gültiges Zertifikat.
- Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind SpielerInnen in Trainings mit weniger als 30 Personen (inkl. Zuschauerinnen und Zuschauer), die dem Verein bekannt sind und regelmässig gemeinsam in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen trainieren. In diesem Fall wird eine Präsenzliste geführt.
Für Veranstaltungen (Turniere, Meisterschaftsspiele, etc) ausserhalb des regulären Trainings erfolgt der Einlass nur mit gültigem COVID-Zertifikat (COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat). Unser Schutzkonzept für Meisterschaftsspiele und Veranstaltungen folgt, wenn bewilligt.